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Der Sachsenwalder August 2022.

Liebe Aumühlerinnen, liebe Aumühler

Hausbesitzer erhalten derzeit Schreiben vom Finanzamt. Darin werden sie für die anstehende Grundsteuerreform aufgefordert, eine Reihe von Daten elektronisch bis zum 31. Oktober im Internetportal ELSTER einzugeben. Das Finanzamt wird dann zwei Bescheide erlassen: Einen Grundsteuerwertbescheid auf den 1.1.2022 sowie einen Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Auf Basis der Grundsteuermessbescheide wird auch unsere Gemeinde die zu zahlende Grundsteuer ab 2025 neu festsetzen und dafür neue Hebesätze festlegen.
Die UWG wird sich dafür einsetzen, dass es insgesamt keine Erhöhung gibt und das Gesamtaufkommen im Rahmen dieser Änderung in etwa konstant bleibt.

Die UWG beschäftigt sich schon länger mit dem Thema der Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu planen wir auch wieder einen Informationsabend im Herbst. Im Rahmen der Vorbereitungen war interessant zu erfahren, dass die Nutzung von Erdwärme durch Tiefbrunnen im Umkreis von 1.000 Metern um unsere Trinkwasser-Brunnen nicht genehmigungsfähig ist. Man könnte lediglich mehrere ca. 20 Meter-Bohrungen zulassen, wobei ein Abstand von 5 Metern zu den Nachbargrundstücken einzuhalten wäre. Schade, das schränkt die Möglichkeit von Erdwärmesondenanlagen in Aumühle sehr ein.

Sofern Sie Ihre Erfahrungen mit der Nutzung erneuerbarer Energien mit uns teilen möchten und/oder Lust und Interesse an einer Mitarbeit in unserer Fraktion haben: Bitte melden!

Wir wünschen eine schöne und erholsame Sommerzeit!

Alexander Bargon