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Weiterführende Information zum Ortsbild
Wie hat sich Aumühle entwickelt – die Historie

Aumühle ist geprägt durch den Gründer Emil Specht, der gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts das spätere Aumühle als Villenkolonie entwickelt hat. Dieses zeigt sich an den noch heute im Ortskern erhaltenen weitläufigen und großen Grundstücken,
– den vielen liebevoll gepflegten historischen Villen und schönen Wohnhäusern
– sowie den lichtdurchfluteten und von großen Bäumen geprägten Gärten und Alleen.
All dieses gibt unserem Ort seinen unverwechselbaren Charakter.
Aber Aumühle entwickelt sich ständig weiter.

Bereits Anfang des letzten Jahrhunderts schloss sich Aumühle mit dem Ortsteil Billenkamp zusammen, den wir heute als „Dorf“ bezeichnen. Diese damals vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen sind heute z.T. durch gewerbliche Nutzungen aber überwiegend durch Wohnen geprägt.

Nach 1945 war die Antwort auf die Wohnungsnot die weitere Entwicklung der Grundstücke um die Ernst Anton Straße. Hier wurde nach einer Schenkung einer größere Waldfläche des Hauses Bismarck von der Gemeinde eine Siedlung mit kleineren Grundstücken und einer neuen Schule gebaut, die nach der Frau des Spenders Ann-Marie von Bismarck benannt wurde.

An der Kuhkoppel wurde ein größeres Waldgebiet zur Bebauung frei gegeben. Hier entstand auf großen auf Erbpacht vergebenen Grundstücken ein weitläufiges neues Wohngebiet. In den 70er Jahren wurden weitere Siedlungsgebiete erschlossen. Die letzte im Ort liegende landwirtschaftlich genutzte Fläche „auf der Koppel“, wurde für Wohngrundstücke parzelliert. Hier konnten bevorzugt Aumühler Bürger Grundstücke für ihre Kinder erwerben.

Eine weitere Waldfläche zwischen Sportplatz und Sachsenwaldstraße wurde gerodet und für großzügige Wohngrundstücke parzelliert.
Mit dem Bau des Augustinum und weiterer Wohnhäuser an der „Alten Hege“ wurde die räumliche Entwicklung von Aumühle innerhalb der bestehenden Ortsgrenzen bis Ende der 90er Jahre weitgehend abgeschlossen.

Den Flächennutzungsplan von Aumühle finden Sie hier

„Trotz der intensiven Bautätigkeit bis 2000 ist Aumühle eine kleine durchgrünte und liebenswerte Wohngemeinde geblieben. Unverändert ist der Ortsteil Friedrichsruh. Aumühle wird immer noch von den Spechtschen Villen und den einst gepflanzten Bäumen geprägt. Aumühle hat auf Grund der jetzigen Größe eine gute Grundversorgung und alle wichtigen Einrichtungen. Die Gemeinde ist immer noch ein Idyll im Sachsenwald.“
Zitat ehemaliger Bürgermeister Otto Prüß „Aumühle“ Viebranz Verlag

Wie entwickeln wir uns weiter – unsere Gestaltungsmöglichkeiten

Nach der Landesplanung von Schleswig-Holstein ist eine weitere räumliche Ausdehnung von Aumühle ausgeschlossen. Die verbliebenen Waldflächen innerhalb der Ortsgrenzen wurden im Landesentwicklungsplan 2023 als Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft ausgewiesen und stehen für Wohnungsbau und Gewerbe sowie sonstige Nutzflächen nicht zur Verfügung.

Einen Auszug aus dem Landeentwicklungsplan für Aumühle finden Sie hier

Für die Entwicklung innerhalb der Ortsgrenzen liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde. Hierzu hat der Gesetzgeber den Kommunen die Hoheit gegeben, Flächennutzungs- und Bebauungs-Pläne sowie Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung der Gebäude zu entwickeln.

Zur Steuerung der Entwicklungsschwerpunkte im Ort wurde 2019 auf Initiative der UWG das Ortskernentwicklungskonzept erstellt. Im Ortskernentwicklungskonzept wird beschrieben, wie sich die Gemeinde entwickeln möchte. Es ist für das Land die Grundlage für künftige Fördermaßnahmen. Zur Zeit wird das Ortskernentwicklungskonzept aktualisiert und für den Neubau der Feuerwehr fortgeschrieben.

Verdichtung erfordert mehr Rücksicht

Die hohe Attraktivität von Aumühle führt zu einer starken Nachfrage nach Immobilien. Dieses birgt aber auch die Gefahr, dass das Ortsbild durch Teilungen und zu dichte Bebauungen der schönen Grundstücke zerstört wird. Leider rückt Aumühle mit zunehmender Tendenz in den Blickpunkt von Investoren, die Grundstücke nicht zur eigenen, privaten Nutzung erwerben und selbst hier leben, sondern zum Gegenstand von rein auf Gewinnmaximierung ausgerichteten wirtschaftlichen Interessen machen und versuchen, baurechtliche Möglichkeiten maximal und teilweise auch darüber hinaus auszunutzen (z.B. Kurze Straße, Große Straße, Grasweg, Bismarckallee). Regelmäßig geschieht dies massiv auf Kosten der Nachbarn, denen zunehmend viel zu große und zu hohe Mehrfamilienhäuser sprichwörtlich vor die Nase gebaut werden.

Dieser unerwünschten Entwicklung muss die Gemeinde dringend entgegenwirken!

Die UWG hat sich immer dafür eingesetzt, dass bei dem verständlichen Wunsch nach Teilung sehr großer Grundstücke ausreichende Mindestgrundstücksgrößen erhalten bleiben.

Für eine verträgliche neue Bebauung soll in den B-Plänen die Aufnahme angemessener Mindestabstandsflächen zu Nachbarbebauungen und die Festschreibung maximal zulässiger Trauf- und Firsthöhen für neue Gebäude erfolgen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, die Zahl der Wohnungen pro Gebäude in den B-Plänen zu begrenzen. Ein Beispiel für dieses Vorgehen ist der Bebauungsplan Nr. 2 Kuhkoppel, der zur Zeit novelliert wird.

Durch diese Festsetzungen können wir das Ortsbild von Aumühle bewahren und zugleich entwickeln und damit mehr Rechtssicherheit sowohl für neue Bauherren als auch für uns als Nachbarn schaffen.