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Lärmaktionsplan

Laermaktionsplan Ausschnitt Laermkarte
Lärmaktionsplan Ausschnitt Lärmkarte

An alle Anlieger entlang der Landesstraße L314

Wir möchten Sie auf die Möglichkeit und Chance hinweisen, bis zum 19. Februar 2024 eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan abzugeben. Vielleicht können wir dadurch eine Reduktion der Geschwindigkeit auf der L314 entlang der Müllerkoppel erreichen.
Das würde den Straßen-Lärm und die Unfallgefahr reduzieren!

  1. Zur Umsetzung der Europäischen Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Aumühle gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen. Das Land hat bisher mehrfach unsere Vorschläge zur Reduzierung der Lärmentwicklung abgelehnt!
  2. Zur aktiven Mitwirkung der Öffentlichkeit liegt der Entwurf des Lärmaktionsplanes bis zum 19.02.2024 im Amt Hohe Elbgeest – Bauamt – Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, während der Sprechzeiten öffentlich aus.
  3. Stellungnahmen können schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bis zum 19.02.2024 eingereicht werden.
  4. Nach Schätzung der Gemeinde sind:
    50 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über LDEN 65 dB(A))
    60 Menschen in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über LNIGHT 55 dB(A))
    90 Menschen ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt (über LDEN 60 dB(A))
    100 Menschen in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt (über LNIGHT 50 dB(A))
    130 Menschen ganztägig Belastungen/Belästigungen ausgesetzt (über LDEN 55 dB(A))
  5. Die Lärmkartierung weist an der L314 hohe Werte aus! Im Flächennutzungsplan der Gemeinde sind für diesen Bereich Mischgebiete, Sonderbauflächen und Wohnbauflächen ausgewiesen. Die Lärmgrenzwerte werden für die Anwohner entlang der Müllerkoppel überschritten. Vorschläge und Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden im ausliegenden Entwurf nicht genannt!
  6. Maßnahmen, die Sie in Ihrer Stellungnahme in eigenen Worten anregen könnten:
    • Maßnahmen am Straßenbelag  „Flüsterasphalt“
    • Verringerung der Fahrgeschwindigkeit  Ab Holzhofkreuzung 50 statt 70 km/Std und/oder Ortsschild versetzen an die Gemeindegrenze an der Holzhofkreuzung
    • Kreisverkehr  an der Holzhofkreuzung
    • Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung  Bäume zwischen Straße und Fahrradweg oder optische Verengungen
    • Grüne Lärmschutzwände/-wälle  zwischen L314 und Müllerkoppel
    • Schalldämmung an Gebäuden
    • Schallschutzfenster
    • Sonstige Maßnahmen zur Schalldämmung

Bei Fragen oder weiteren Anregungen melden Sie sich bitte gerne bei uns
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Gemeindevertreter

Alexander Bargon (Tel: 1268) und Volker Johannsen (Tel: 961135)

Die kompletten Unterlagen finden sie im Internet unter
https://www.amt-hohe-elbgeest.de/Gemeinden/Aumühle/Bauleitplanung/Lärmaktionsplan/