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Der Sachsenwalder Februar 2024.

Bauhof

Was ändert sich für den Bauhof?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen juristische Personen des öffentlichen Rechtes (auch unsere Gemeinde, als Leistungserbringer unser Bauhof) für einige Leistungen Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Hintergrund ist, dass marktrelevante Leistungen zu den gleichen Bedingungen erbracht werden sollen wie von privat wirtschaftlich organisierten Unternehmen.
Die Ausschüsse beraten die Situation momentan und es werden Ansätze erarbeitet, wie höhere Kosten für die Gemeinde und ggf. dadurch steigende Gebühren für die Bürger vermieden werden können. So werden u.a. Vor- und Nachteile einer Umwandlung des Bauhofs in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) diskutiert.
Viele Aumühler haben an den Feiertagen bemerkt, dass Aufgaben des Bauhofs trotz aller Bemühungen nicht ausreichend durchgeführt wurden. So ist z.B. der Schwarzen Weg faktisch unbefahrbar geworden. Gleiches gilt für die Nutzung des Bürgersteigs, der gar nicht mehr erkennbar ist. Unser Bauhof kann offenbar aus verschiedenen Gründen die vielfältigen Aufgaben nicht vollständig erbringen, sie sind zu komplex und mengenmäßig durch das Einsatzgebiet in Aumühle und Wohltorf zu groß. Wir werden daher die Prüfung unterstützen, ob die Aufrechterhaltung und Pflege Aumühles (und Wohltorfs) Infrastruktur vermehrt an private Unternehmen vergeben werden sollte. Dies könnte mittel- bis langfristig die Kosten reduzieren und es dem Bauhof ermöglichen, akut notwendige Arbeiten sofort anzugehen.
Jörn Abraham