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Der Sachsenwalder Mai 2024.

Die Kuhkoppel im Mai 2021

B-Plan Kuhkoppel
Die starke Nachfrage nach Immobilien birgt die Gefahr, dass das Ortsbild durch Grundstücksteilungen und eine zu dichte Bebauung zerstört wird. Regelmäßig geschieht dies auf Kosten der Nachbarn, wenn ihnen zu große und zu hohe Häuser sprichwörtlich „vor die Nase“ gebaut werden.
Diese Gefahr sehen wir für das Gebiet des Bebauungsplans Kuhkoppel. Die UWG hatte daher bereits 2016 vorgeschlagen, mit einer Änderung des B-Planes den städtebaulichen Charakter der offenen und lockeren Bebauung zu sichern. Hierdurch sollte ausgeschlossen werden, dass auf den Mindestgrundstücksgrößen von 1.100m² neben dem bestehenden Haus weitere Häuser gebaut werden können. Leider fand nach nunmehr siebenjähriger Beratung der jetzt vorliegende B-Plan-Entwurf keine Mehrheit in der Gemeindevertretung. Die Fraktionen sollen nun ihre Haltung zu den Planungszielen grundsätzlich überdenken, bevor die Beratungen wieder aufgenommen werden.
Die UWG setzt sich auch weiter dafür ein, dass bei dem verständlichen Wunsch nach Teilung sehr großer Grundstücke ausreichende Mindestgrundstücksgrößen erhalten bleiben und dass die Zahl der Wohnungen pro Gebäude bauplanerisch begrenzt wird. Für eine verträgliche neue Bebauung soll die Aufnahme angemessener Mindestabstandsflächen zu Nachbarbebauungen und die Festschreibung maximal zulässiger Trauf- und Firsthöhen für neue Gebäude erfolgen.
Nur so können wir den Charakter des Kuhkoppelgebietes bewahren, zugleich mehr Rechtssicherheit für neue Bauherren schaffen.
Alexander Bargon