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Der Sachsenwalder März 2022.

Liebe Aumühlerinnen und Aumühler,

viel von dem Charme und der Lebensqualität in unserem schönen Ort rührt von unseren alten Bäumen her. Sie prägen unser Ortsbild und spenden Ruhe, Schatten, Luft, allerdings auch Blätter, Äste, Dunkelheit und Moos auf dem Dach. Nicht jede dieser Eigenschaften kommt bei uns gleich gut an und manches führt zu Unmut und Konflikten. Wiederum eins scheint sicher, ohne Bäume ist es auch nicht schön. Doch von Bäumen geht bei Sturm eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus, sie können umstürzen und dabei erheblichen Schaden anrichten. Wir haben dies in den letzten Jahren und aktuell wieder erlebt.

Es ist daher ratsam, die eigenen Bäume regelmäßig auf Schäden und Krankheiten zu prüfen und Totholz zu entfernen. Kann über diese Prüfungen ein Nachweis erbracht werden, ist bei einem Sturmschaden von höherer Gewalt auszugehen. Schäden sind dann durch Versicherungen gedeckt.

Stellt sich aufgrund einer fachmännischen Begutachtung heraus, dass von einem Baum eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder ein Baum in naher Zukunft abgängig sein wird, sollte eine Fällgenehmigung beantragt werden. Diese wird entsprechend geprüft und bei positivem Bescheid kann dann gefällt werden.

Die jeweils gültigen Ersatzpflanzungsauflagen sind zu beachten und halten damit die Anzahl der geschützten Bäume im Ort konstant. Ersatzpflanzungen gelten automatisch als geschützte Bäume. Sie sind zu erhalten, bei Verlust zu ersetzen und dürfen dementsprechend nur auf Antrag gefällt werden, unabhängig vom Stammdurchmesser. Mit unserer neuen Baumschutzsatzung soll hier mehr Klarheit und mehr Licht geschaffen werden.

Auf ein Leben im Schutze der Bäume mit “Sonne, Licht und Luft”.

Eckard Jantzen