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Der Sachsenwalder März 2018.

Lockerung des Baumschutzes.

Aumühle liegt am Sachsenwald und ist mit seinen historisch großen Grundstücken durch lichte Freiräume und große Bäume geprägt. Viele beneiden uns gerade wegen dieser für unseren Ort charakteristischen Naturnähe. Dieses grüne Aumühle wollen wir erhalten!

Der landes- und bundesgesetzliche Schutz von Bäumen greift grundsätzlich erst ab einem Stammumfang von 2 m. Auch wenn unter besonderen Umständen auch kleinere Bäume geschützt werden, könnte das grüne Ortsbild von Aumühle auf dieser Basis nicht erhalten werden. Die Gemeinde hat deshalb vor 20 Jahren eine eigene Baumschutzsatzung erlassen, die bereits bei einem Stammumfang von 1 m greift, wobei Nadelbäume und bestimmte Laubbäume ausgenommen sind.

Durch den hohen Schutz dieser Satzung sind jedoch viele Grundstücke über die Jahre verschattet und leiden inzwischen an zu wenig „Sonne, Licht und Luft“ – Aumühle verwaldet. Zugleich werden die formalen Anforderungen und die z.T. als bürokratisch und willkürlich empfundene Fällgenehmigungspraxis von vielen Bürgern als unangemessener Eingriff in ihre Rechte wahrgenommen. Auch ist die pauschale Forderung nach Ersatzpflanzungen unverständlich, wenn diese sogar noch im Schatten von Großbäumen erfolgen sollen.

Die UWG plädiert deshalb für eine sinnvolle Lockerung der Baumschutzsatzung. Wir wollen weitere Baumarten ausnehmen, den Stammumfang für schützenswerte Bäume erhöhen, Fällungen formal erleichtern und Ersatzpflanzungen einschränken.

Für mehr Sonne, Licht und Luft in Aumühle!

Volker Johannsen, GV-Kandidat 2018