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„Zone 30“ in Aumühle.

In vielen Straßen ist die Geschwindigkeit auf 30 km/Std. begrenzt. Leider war dies einigen Autofahrern offenbar nicht bewusst und es gab Beschwerden über unangemessen schnelles Fahren.
Vor diesem Hintergrund wurde im Umweltausschuss die Einführung einer „Zone 30“ angeregt, was unsere Ausschuss-Mitglieder begrüßt und unterstützt haben.
Als Vorsitzender des Umweltausschusses hat sich Wolfgang Schättgen daraufhin u.a. mit Polizei und Verkehrsaufsicht getroffen. Ergebnis: Die Verkehrsaufsicht hat für unsere Gemeindestraßen die Einrichtung der „Zone 30“ in Aumühle verfügt. Ausgenommen ist die Ortsdurchfahrt mit Emil-Specht-Allee, Dora-Specht-Allee, Bergstraße und Große Straße, für die der Kreis zuständig ist.
Wir hoffen, dass diese Maßnahme das Bewusstsein für die Verkehrssicherheit im Ort steigert und zur Verbesserung beiträgt.