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Solide Gemeindefinanzen – ein zentrales Anliegen der UWG.

Seit mehreren Wahlperioden stellt die UWG den Vorsitzenden des Finanzausschusses und besetzt damit eine Schlüsselfunktion in der Gemeindepolitik.

Die zentralen Merkmale der Finanzpolitik sind dabei:

  • Ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt, d. h. die laufenden Ausgaben müssen durch die laufenden Einnahmen gedeckt sein. Auch wie in einem Privathaushalt dürfen sie die Einnahmen nicht übersteigen, im besten Fall können aus Überschüssen Rücklagen gebildet werden.
  • Rücklagen in Form von Geldanlagen oder Vermögenswerten dürfen ausschließlich für Investitionen genutzt werden.
  • Die Gemeinde  verfügt über Vermögenswerte in Form von Erbbaugrundstücken und Gemeindewohnungen. Hierfür gilt: Der Verkauf von Erbbaugrundstücken erfolgt nach klaren Regelungen: Verkauf nur dann, wenn es für die Gemeinde wirtschaftlich sinnvoll ist und dann nach einer klaren und einheitlichen Preisfindung, dem aktuellen Bodenrichtwert des betreffenden Grundstückes. Die Gemeindewohnungen leisten einen positiven Beitrag und stehen nicht zum Verkauf.
  • Die Gestaltung von Gebühren und Beiträgen richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Die Berechnungsgrundlage muss für den Bürger transparent und nachvollziehbar sein, sie dient der Kostendeckung der öffentlichen Aufgabe und nicht der Bereicherung der Gemeinde. Bei Gemeindesteuern gilt: Es müssen die Verhältnisse stimmen, es ist unsinnig, für geringe Mehrerträge die gesamte Bevölkerung zu verärgern. Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sollten nur in sehr angespannter Finanzlage der Gemeinde angepasst werden.
  • Der gesamte aktuelle Investitionsbedarf der Gemeinde übersteigt die finanziellen Mittel bei weitem. Daher muss jede Investition im Zusammenhang mit dem Gesamtbedarf gesehen werden. Anwohner haben einen Anspruch auf intakte Straßen wie Sportler einen auf intakte Sportanlagen. Wenn beides nicht in vollem Umfang finanziert werden kann, müssen Kompromisse gefunden und Prioritäten gesetzt werden. Hier einen Ausgleich herbeizuführen ist eine der wesentlichen Aufgaben des Finanzausschusses.

Die hier dargestellten Punkte sind kein Selbstzweck, sondern dienen einem Ziel: Dem Erhalt der finanziellen Unabhängigkeit unserer Gemeinde. Denn solange wir nicht verschuldet sind, können wir unsere Aufgaben in eigener Regie erfüllen, ohne jeweils die Zustimmung der Kommunalaufsicht einholen zu müssen.

Die Grundsätze solider Finanzpolitik sind im Grunde ganz einfach:

Es handelt sich um das Geld der Bürger, gehe also sorgsam damit um!

Frage Dich bei jeder Ausgabe, ob Du sie auch dann tätigen würdest, wenn es Dein eigenes Geld wäre.

Danach handeln wir!

Bernd-Uldich Leddin, GV-Kandidat 2018