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Der Sachsenwalder Juli 2025

Grundsteuer

Am 5. Juni 2025 hat die Gemeindevertretung über die Neufassung der Hebesatzung diskutiert und abgestimmt. Anfang 2022 hatten alle Hausbesitzer vom Finanzamt zwei Bescheide erhalten: Einen Grundsteuerwertbescheid auf den 1.1.2022 sowie einen Grundsteuermessbescheid auf den 1. Januar 2025. Wie wir wissen, hat die Reform mit diesen Bescheiden für einige Hausbesitzer zu deutlich höheren Zahlungen geführt, für andere zu geringeren Zahlungen. Darauf hatte die Gemeinde keinen Einfluss. Einfluss hat sie aber auf den Hebesatz.

Die UWG hat sich stets für größtmögliche Transparenz und daher dafür ausgesprochen, dass es insgesamt keine Erhöhung gibt und das Gesamtaufkommen für die Gemeinde im Rahmen dieser Änderung in etwa konstant bleibt. In unserem Wahlprogramm heißt es dazu: „Die Umstellung auf eine neue Basis für die Grundsteuer soll insgesamt aufkommensneutral und für die Bürger transparent erfolgen.“ 
Nun hat das Amt Hohe Elbgeest einen Hebesatz für Grundsteuer B in Höhe von 408% ermittelt, bei dem die Gemeinde wie im Vorjahr Einnahmen in Höhe von 631 Tsd. € erzielen würde. Ohne Änderung würden die Einnahmen um ca. 10% auf 697 Tsd. € steigen.
Die UWG-Vertreter haben für die Senkung auf 408% gestimmt, so wie im Wahlprogramm angekündigt. Die Mehrheit in der Gemeindevertretung war aber dagegen und so bleibt der Hebesatz bei unverändert 425%. Die Gemeinde erzielt in 2025 nun etwa 66 Tsd. Euro Mehreinnahmen aus der vom Verfassungsgericht vorgegebenen Umstellung der Grundsteuer. 
Alexander Bargon