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Ärgernis Grundsteuer

Haben Sie auch kürzlich Ihren Grundsteuer-Bescheid erhalten und festgestellt, dass mehr zu zahlen ist? Das hat folgenden Hintergrund, den wir gerne transparent machen wollen: Die Gemeinde hat sich bekanntlich bemüht, die vom Verfassungsgericht geforderte und vom Land umgesetzte Änderung der Grundsteuerberechnung möglichst aufkommensneutral umzusetzen. Daher wurde der für die meisten Aumühler relevante Hebesatz seit Januar 2025 auf 425% festgesetzt. In den Haushaltsberatungen der Gemeinde für 2026 musste berücksichtigt werden, dass die Landesregierung eine Anhebung auf mindestens 500% gefordert hat! Wenn die Gemeinde dieser Forderung nicht nachgekommen wäre und den Mindestsatz unterschritten hätte, wäre automatisch der Anspruch auf Finanzzuweisungen entfallen. Das wäre für die Gemeinde nicht sinnvoll gewesen. Der neue Hebesatz wurde nun vom Amt Hohe-Elbgeest mit den neuen Grundsteuer-Bescheiden umgesetzt, daher müssen wir alle mehr zahlen. 

Es ist bedauerlich, wie der Gesetzgeber auch in dieser Frage auf den örtlichen Gestaltungsspielraum einwirkt.

Alexander Bargon

Sachsenwalder Februar 2026