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Der Vorstand der UWG

Am 14. November 2021 wurde der Vorstand von der Mitgliederversammlung neu gewählt.

Ihn zeichnet weitgehende Kontinuität aus.
Er besteht aktuell aus:

Trude Remmele, Vorsitzende

Alexander Witte, 1. Stellvertreter

Markus Westphalen, 2. Stellvertreter

Ingrid Friederici, Schatzmeisterin

Der Vorstand seit November 2021, v.l.n.r.:
Markus Westphalen, Ingrid Friederici,
Trude Remmele, Alexander Witte

Der Beirat der UWG

Die Hauptaufgabe des Beirates ist, die bürgernahe Arbeit der Fraktion zu verstärken. Er besteht aus maximal 13 aktiven Mitgliedern der UWG.

Die Mitglieder des Beirates sind:

Kai-Uwe Johannsen, Ingrid Krafftzig, Angelika Müller, Dr. Helge Plehn
Stand November 2021

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand führt und vertritt die UWG und ist verantwortlich für alle Angelegenheiten des Vereins.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und drei Stellvertretern. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, kann der Vorstand einen Nachfolger aus der UWG-Fraktion in der Gemeindevertretung oder aus dem Beirat einstimmig benennen, bis auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl durchgeführt wird. Dem Vorstand soll mindestens ein Mitglied der Gemeindevertretung angehören.

Der Vorstand bestellt einen Schatzmeister und einen Schriftführer.

Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch jeweils zwei Stellvertreter zusammen vertreten.

Der Vorstand wählt bis zu sieben Mitglieder des Beirats.

Die Einberufung von Sitzungen des Vorstands erfolgt durch den Vorsitzenden.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Der Vorstand kann einem Mitglied besondere Aufgaben übertragen und bestimmt in enger Abstimmung mit dem Beirat den Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit und die Mitglieder von Arbeitsgruppen.

§ 7 Der Beirat

Die Hauptaufgabe des Beirats ist die Organisation eines kontinuierlichen Informationsaustauschs zwischen Vorstand, Mitgliedern und der UWG-Fraktion mit dem Ziel, während der Wahlperiode UWG-Ziele, UWG-Aktivitäten, die Arbeit der Gemeinde und des Gemeinderats den UWG-Mitgliedern und Aumühler Bürgern transparent zu machen und nahe zu bringen. An den Sitzungen des Vorstands und der Fraktion darf er nur auf Einladung teilnehmen.

In dieser Funktion ist der Beirat Sammelbecken von Themen, die die Gemeinde, die Bürger und die UWG berühren. Er soll Anregungen an den Vorstand und die Fraktion formulieren, die die Qualität der politischen Arbeit im Sinne der UWG-Ziele verbessern helfen können. Der Beirat kann Empfehlungen an den Vorstand und die UWG-Gemeinderatsmitglieder für ihre jeweilige politische Arbeit aussprechen.

Der Beirat wählt einen eigenen Vorsitzenden und besteht aus maximal dreizehn Mitgliedern, von denen bis zu sechs von der Mitgliederversammlung und bis zu sieben vom Vorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden.

Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit.

Der Beirat kann Mitglieder des Vorstandes und der Fraktion einladen, an den Beiratssitzungen teilzunehmen.

Die Besetzung des Beirats gemäß dieser Satzung erfolgte zum ersten Mal in der Mitgliederversammlung im 1. Quartal im Jahr 2000.